Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Zwischen dem Katzenhalter und der Katzenpension Luna (Inh. Sandra Vierling) wird ein
Unterbringungsvertrag für die in die Betreuung gegebene Katze geschlossen. Die
Katzenpension verpflichtet sich die aufgenommene Katze optimal zu versorgen und für ihr
Wohlbefinden Sorge zu tragen.
1.2 Die Katzenpension erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen (u.a.
umfassende Beaufsichtigung, katzengerechte Unterkunft und regelmäßige Mahlzeiten)
selbstständig und eigenverantwortlich und unterliegt nicht den Weisungen des
Katzenhalters.
1.3 Die Katzenpension darf sich geeigneter Erfüllungsgehilfen bedienen. Es besteht kein
Anspruch des Katzenhalters auf eine Leistungserbringung durch einen bestimmten
Mitarbeiter oder eine bestimmte Person.
1.4 Der Katzenhalter versichert hiermit, dass dieser Eigentümer der genannten Katze ist. Der
Katzenhalter bleibt Eigentümer, auch wenn die Katzenpension die Betreuung oder
Fütterung der Katze während der Vertragszeit übernimmt.
2. Reservierungsablauf
2.1 Die Anmeldung der Katze erfolgt über den vom Katzenhalter ausgefüllten Vertrag, den der
Katzenhalter entweder persönlich abgibt oder per E-Mail an die Katzenpension
übersendet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag noch nicht verbindlich.
2.2 Ab Reservierung hat der Katzenhalter sieben Tage Zeit den Vertrag an die Katzenpension
zu übermitteln. Lässt er diese Frist verstreichen verfällt die Reservierung.
2.3 Die Reservierung gilt erst dann als verbindliche Festbuchung, wenn die Katzenpension den Vertrag
bestätigt, in dem die Katzenpension eine Buchungsbestätigung per E-Mail zurücksendet.
2.4 Der Katzenhalter kann zusätzlich eine namentlich genannte Vertrauensperson bzw.
Ersatzperson im Vertrag benennen, insbesondere wenn ein Kontakt zum Katzenhalter
während der Vertragslaufzeit nicht möglich ist.
2.5 Der bestätigte Vertrag ist auch gültig ohne die Unterschrift der Inhaberin der Katzenpension Luna.
3. Vertragslaufzeit
3.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertrag genannten Datum, an dem die Katze
gebracht wird und endet mit dem im Vertrag genannten Datum, an dem die Katze abgeholt wird.
3.2 Bring- und Abholzeiten sind stets vorab telefonisch oder persönlich zu vereinbaren und
einzuhalten.
3.3 Der Katzenhalter oder Ersatzperson kann die Katze vor Ablauf der vereinbarten Frist
abholen, schuldet aber dennoch den vereinbarten Gesamtbetrag. Dies gilt auch wenn Tage
oder Wochen der vereinbarten Zeit wegfallen.
3.4 Kann die Katze nicht zur vereinbarten Vertragslaufzeit gebracht oder abgeholt werden, so
ist die Katzenpension unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu unterrichten.
3.5 Für Abrechnungszwecke zählt der Bring- und Abholtag jeweils als halber Tag.
4. Pflichten des Katzenhalters
4.1 Der Katzenhalter muss seine Kontaktdaten während der Vertragslaufzeit bekanntgeben, so
dass die Katzenpension den Katzenhalter im Notfall jederzeit kontaktieren kann.
4.2 Der Katzenhalter versichert der Katzenpension, dass die Katze:
a. Die gesetzlichen Impfungen und Empfehlungen von Katzenseuche und Katzenschnupfen, sowie bei
Freigängern zusätzlich Tollwut besitzt. Die Impfung sollte mindestens 14 Tage vor Abgabe der Katze
erfolgt sein und nicht älter als ein bzw. drei Jahre je nach Impfstoff sein. Ist dies nicht der Fall, kann
die Katzenpension vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Stornogebühren nach 8.2 werden dem
Katzenhalter in Rechnung gestellt.
b. Entwurmt ist und ein prophylaktischer Parasitenschutz für die Vertragslaufzeit erhalten hat.
c. Kastriert bzw. Sterilisiert ist, sofern die Katze das Alter hierzu erreicht hat.
d. Nach bestem Wissen und Gewissen frei von Seuchen, Allergien und Parasiten ist und dass die
physisch und psychisch gesund ist.
4.3 Der Katzenhalter informiert die Katzenpension ausdrücklich schriftlich über:
a. Die Besonderheiten der Verpflegung und Fressgewohnheiten,
b. Medizinischen Versorgung der Katze,
c. Gravierende und frühere Erkrankungen,
d. Verhaltensauffälligkeiten und
e. Behinderungen
4.4 Der Katzenhalter ist verpflichtet ausreichende Mengen von dem benötigtem speziellen
oder außergewöhnlichen Futter für die Vertragslaufzeit mitzubringen. Im Falle, dass das
benötigte spezielle oder außergewöhnliche Futter nicht ausreicht, trägt der Katzenhalter die Kosten
für das neue Futter zzgl. zusätzliches Wegegeld und weitere Kosten damit die Katzenpension das
benötigte Futter für die Katze kaufen kann.
4.5 Die Katze wird von der Katzenpension nur mit einem gültigen Originalimpfpass
aufgenommen, ohne welchen die Katzenpension die Aufnahme verweigern kann und der
Katzenhalter für mögliche Stornokosten aufkommen muss.
5. Pflichten der Katzenpension
5.1 Die Katzenpension versucht den Katzenhalter umgehend zu benachrichtigen, sofern dies nach 6.7
erwünscht ist, wenn die Katze Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß
übersteigen.
6. Tierarztbehandlung
6.1 Bei tierärztlichen Notfällen (u.a. Erkrankung, Verletzung oder Unfall) veranlasst die
Katzenpension die tierärztliche Behandlung. Alle anfallenden Kosten hat der Katzenhalter in voller
Höhe zu tragen.
6.2 Sollte sich die Katze so erkranken oder verletzen, dass der Tierarzt zur Einschläferung rät,
wird der Katzenhalter unverzüglich verständigt. Sollte der Katzenhalter nicht erreichbar
sein, liegt die Entscheidungsbefugnis bei der Katzenpension.
6.3 Als ausgebildete Tiermedizinische Fachangestellte ist die Inhaberin der Katzenpension
Sandra Vierling nach Absprache mit einem Tierarzt Medikamente (auch in Form von
Injektionen) zu verabreichen. Im Falle einer Medikamenten-Unverträglichkeit oder durch
nicht mögliches Zulassen der Verabreichung der Medikamente der Katze behält sich die
Katzenpension das Recht vor einen Tierarzt zu konsultieren. Die Kosten werden vom
Katzenhalter übernommen.
6.4 Die Katzenpension kann den Tierarzt des Katzenhalters, insbesondere bei chronischen
Problemen und sofern zumutbar, beanspruchen. In diesem Fall muss der Katzenhalter eine
Fahrtpauschale von 20,00€ pro Fahrt und ein Wegegeld von 0,50€ pro Km an die
Katzenpension bezahlen.

 

6.5 Wenn die Katzenpension die betreuende Pensions-Tierarztpraxis konsultieren soll fällt
eine Fahrtpauschale von 15,00€ pro Fahrt und eine Wegegeld von 0,50€ pro Km an.
In beiden Fällen wird zusätzlich eine Zeitaufwandgebühr von 15€ je angefangene Stunde
berechnet.

6.6 Die Katzenpension beurteilt im eigenen Ermessen ob eine erkrankte Katze in Einzel- oder
Quarantäneboxen, als auch im stationären Verbleib unterzubringen ist.
6.7 Benachrichtigung während des Aufenthaltes über Krankheitsvorfälle können auch unterlassen
werden, falls der Katzenhalter sich nicht psychisch belasten will während seines Urlaubs,
da dieser an der Situation ohnehin nichts ändern könnte.
zutreffendes bitte ankreuzen:
ich will informiert werden
Ich will nicht informiert werden
7. Vergütung
7.1 Soweit die Parteien keinen ausdrücklichen Vertrag getroffen haben, ist die jeweils aktuelle
Preisliste der Katzenpension maßgebend.
7.2 Der Katzenhalter muss den Gesamtbetrag, bei Abholung der Katze in der Katzenpension,
in Bar übergeben.
7.3 Die Katzenpension kann die volle Vergütung verlangen, auch wenn der Katzenhalter die
Katze später als vereinbart bringt oder früher als vereinbart abholt.
7.4 Für jegliche Aufenthaltsverlängerung muss der Katzenhalter die hierfür entstehenden
Kosten laut der aktuellen Preisliste der Katzenpension tragen.
7.5 Aufwendungen, die die Katzenpension den Umständen nach für erforderlich hält, werden
gesondert abgerechnet. Zu erstatten sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten, wie z.B.
fehlendes Tierfutter, Tierarztkosten nach 6.4 und 6.5
8. Rücktritt, Kündigung, Storno
8.1 Der Katzenhalter kann jederzeit von der Reservierung schriftlich per E-Mail oder Brief
zurücktreten. Eine Kündigung per SMS oder sonstige soziale Medien wie WhatsApp ist
nicht ausreichend.
8.2 Bei einem Rücktritt oder Minderung der Anzahl der Katzen, Verkürzung der gebuchten
Tage durch entweder zu spätes Bringen der Katze oder früherer Abholung der Katze oder
eine Kündigung, gelten folgende Stornogebühren basierend darauf, wie früh der
Vertragspartner zum Vertragsbeginn hin kündigt. (Gebühren werden dem im Vertrag
geschuldeten Entgeltes berechnet):
a. 4 bis 6 Wochen vor Vertragsbeginn: 25%
b. 2 bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn: 50%
c. 1 bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 80%
d. Bis 1 Woche vor Vertragsbeginn: 100%
e. Kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 7 Wochen vor Vertragsbeginn möglich.
8.3 Die Katzenpension behält sich vor den Vertrag zu stornieren und kranke, verletzte oder
frisch operierte Katzen, wie auch Katzen die keinen ausreichenden Impfschutz vorweisen,
nicht anzunehmen. Die Vergütung wird dann nach 8.2 berechnet und muss vom
Katzenhalter bezahlt werden.
8.4 Sollte die Katze am Abgabetag krank sein, eine ansteckende Krankheit haben oder von
Parasiten befallen sein hat die Katzenpension das Recht die Katze abzuweisen. Der
reservierte Platz wird mit der vereinbarten Summe 100% fällig.
8.5 Die Katzenpension hat das Recht den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
kündigen.
9. Haftung
9.1 Die Katzenpension haftet nicht für Schäden an der Katze. Eventuelle Verletzungen sind
unmittelbar bei Abholung der Katze der Katzenpension anzuzeigen. Spätere Anzeigen
werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.
9.2 Für vom Katzenhalter mitgebrachte Gegenstände, u.a. Transportbox, Halsband, Decke,
Körbchen, Futterschüssel oder Spielsachen übernimmt die Katzenpension keine Haftung.
9.3 Die Katzenpension übernimmt keine Haftung während des Aufenthaltes durch auftretende
Krankheiten, Ansteckungen, Verletzungen oder bei Todesfall des Tieres, soweit dies nicht
durch grob fahrlässiges Verhalten der Katzenpension verursacht wurde. Kosten gehen zu
Lasten des betroffenen Katzenhalters.
9.4 Krankheiten wie auch Parasitenbefall, die die Katzen auf die anderen anwesenden Katzen in
der Pension überträgt und die daraus anfallenden Kosten und Folgekosten für die
Katzenpension und den betroffenen angesteckten Tieren auf Grund dieser Krankheit oder
dieses Parasitenbefalls, werden im vollen Umfang vom Katzenhalter übernommen.
9.5 Für Schäden durch Urinieren oder sonstigen außergewöhnlichen Zerstörungen über die
normale Abnutzung hinaus, haftet der Katzenhalter.
9.6 Für u.a. Biss- oder Kratzwunden an dem Personal oder Besucher haftet der Katzenhalter.
9.7 Sollte die Katzenpension aus widrigen Umständen u.a. auf Grund von schwerer Krankheit,
Unfall oder Tod, den Vertrag nicht einhalten können, haftet die Katzenpension mit
höchstens des vereinbarten Gesamtpreises über die Dauer des Vertrages. Daraus folgende
weitere Kosten des Katzenhalters können gegenüber der Katzenpension nicht geltend
gemacht werden.
10. Allgemein
10.1 Aggressive Katzen können abgelehnt werden bzw. müssen vorzeitig vom Katzenhalter oder von der
Ersatzperson abgeholt werden. Der gebuchte Platz ist mit der vereinbarten Summe zu 100% fällig.
10.2 Wird die Katze nicht wie vertraglich vereinbart am Abholtag abgeholt, so wird der Katzenpension
gestattet, frühestens 7 Tage nach Ablauf des Vertrages die Katze weiter zu vermitteln, bzw.
dem Tierheim zu übergeben. Weitere Kosten trägt der Katzenhalter.
10.3 Beim Todesfall der Katze handelt die Katzenpension nach den hierfür bestehenden Vorschriften. Die
anfallenden Kosten hierfür werden vom Katzenhalter übernommen. Ein Schadenersatzanspruch
besteht nicht.
10.4 Der Katzenhalter erklärt seine Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film und
Fotoaufnahmen seiner Katze auf der Webseite, welche während des Vertrages erstellt wurden. Der
Katzenhalter verzichtet auf jegliche Vergütung. Die Fotos und Videos sind Eigentum der
Katzenpension.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Heidelberg.
11.2 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mit

Die Pension ist 

aktuell bis 11.11.24 & vom 20.12-29.12.24 

ausgebucht.

Sowie in 2025 vom

23.06.-21.07.25

&

01.08.-15.08.25

&

15.09.-20.10.25

 

 

Betriebsferien 2024

Mo.30.12.24.-Mi.01.01.25

 

 

Betriebsferien 2025

Mi.23.04.-So.27.04.25

Do.01.05.-So.04.05.25

Fr.13.06.-So22.06.25

Di.26.08.-So.14.09.25

Do.02.10.-So.05.10.25

Mi.31.12.25.-Fr.02.01.26

 

 

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Kontakt

Katzenpension Luna

Sandra Vierling

Triebstr. 3

68542 Heddesheim

 

Telefon: 06203 - 673 0 643

Mobil:    0162 - 799 0586

E-Mail: katzenpensionluna@web.de

 

 

 

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